18.5.11

Unschuldsvermutung

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“ (Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, 1948)

Ein Artikel von Bernhard-Henry Lévy in THE DAILY BEAST in der Angelegenheit Strauss-Kahn.

P.S. Bereits im Jahre 1974 verlor Heinrich Bölls Katharina Blum wegen einer ZEITUNG ihre Ehre. Man sollte meinen, man hätte gelernt.