23.8.07

wir zügeln*1 nicht nach Mügeln

Die Polizei geht nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen davon aus, dass es sich bei dem Gewaltausbruch in der Nacht zu Sonntag nicht um einen ursächlich rechtsextremen Angriff gehandelt hat.
Soviel zum Ermittlungsstand in Mügeln.

Da frage ich mich und andere auch, wie es sein kann, dass eine gegrölte Parole "Ausländer raus!" nichts mit einem ausländerfeindlichen Hintegrund zu tun haben soll. Womit denn dann? Ist das etwa ironisch zu verstehen und bedeutet in Wirklichkeit Ausländer rein? Diese Frage erhielt keine Antwort oder wurde in Mügeln erst gar nicht gestellt, weil die Antwort einige Politiker und Anwohner anscheinend nicht interessiert. Ich mag die Frauen hierbei nicht ausschließen, auch wenn ich nur die männliche Form verwende.
Wen versucht man für blöd zu verkaufen? Die Opfer und andere Zeugen, die entweder nicht angehört werden sollen, weil man ihnen eh nicht zuhört, weil sie ja am besten verschwinden sollen? Oder den anderen Zeugen, die zwar bleiben dürfen, weil sie die "richtige und gute" Hautfarbe und den bordeauxfarbigen Pass haben im Gegensatz zu den anderen, aber die auch noch dran kommen werden, denn wenn die, die man weghaben will, erst mal weg sind, wenn sie es überhaupt schaffen lebendig zu entkommen, dann werden die anderen bald folgen. Auf dem Marktplatz von Mügeln wurden die Inder jedenfalls nicht mehr gesehn. Normalerweise verkaufen sie dort zu Marktzeiten ihre Waren um sich und ihre Familien zu ernähren. Aber das soll unseren Oberbürgermeister nicht auch noch belasten. Als ob der gute Mann nicht schon genug zu tun hätte, muss er sich da auch noch um irgendwelche Inder kümmern.
Es existieren sogenannte no-go-areas in Deutschland, aber vielleicht ist das ja auch ein Straßenbereich, der nur mit dem Auto, Fahrrad oder Traktor befahren werden darf. Das und etliches mehr an Schwachsinn müsste ich wahrscheinlich auch glauben, wenn es nach dem Oberbürgemeister des Städtchens ginge.

Zu den Begebenheiten eine Schilderung eines der Opfer wie es sich tatsächlich zugetragen haben muss im idyllischen Mügeln.

(*1 in der Schweiz bedeutet zügeln irgendwohin ziehen - in diesem Fall ganz bestimmt nicht nach Mügeln)